MCR Anwaltskanzlei

Kein Vertrag, der eine Transaktion zum Inhalt hat, verbürgt Rechtssicherheit, wenn steuerrechtliche Fragen nicht berücksichtigt worden sind. Hierin sehen wir den eigentlichen Grund, dass die Kanzlei um die steuerrechtliche Komponente durch eine Bilanzbuchhalterin, mit 20 jähriger Berufserfahrung, erweitert worden ist.

 

Ebenso sind die buchhalterischen Kenntnisse bei der Abwicklung von Gesellschaftsübernahmen

(sog. share-deals) unverzichtbar und werden durch die Kanzlei im Rahmen der „financial due diligence“ entweder federführend oder begleitend betreut. 

 

Natürlich vertreten wir unsere Mandanten bei allen Finanzbehörden und –gerichten in Deutschland, bei Erstellung der Geschäftsberichte, Bilanzen und Jahresabschlüsse als auch bei den eigentlichen Steuererklärungen.

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